Verhinderungspflege

Der Begriff Verhinderungspflege umfasst eine Leistung aus dem Pflegebereich, welche der häuslichen Pflege zugeordnet ist. Wird ein pflegebedürftiger Mensch durch seine Angehörigen, Freunde oder Verwandten zu Hause versorgt, gibt es für die pflegende Person die Möglichkeit der Verhinderungspflege. Diese kann in Anspruch genommen werden, wenn die Pflegeperson verhindert ist und eine Pflegevertretung benötigt. Somit wird sichergestellt, dass die Pflege der pflegebedürftigen Person weiterhin in gewohnter Umgebung stattfindet, was die Lebensqualität des Pflegebedürftigen erheblich steigert.

Ist die pflegende Person verhindert und die bedürftige Person wird in diesem kurzen oder auch längeren Zeitraum von einer Ersatzpflege versorgt, spricht man von Verhinderungspflege.

  • Die Verhinderungspflege ist auf maximal 6 Wochen pro Jahr begrenzt
  • Die Leistungen können am Stück oder stundenweise über das Jahr verteilt in Anspruch genommen werden
  • Für die Verhinderungspflege kommen nahe oder ferne Verwandte sowie Bekannte oder Nachbarn zum Einsatz

Nicht immer ist ausreichend Zeit für die erforderliche Pflege vorhanden. Vielleicht sind Sie aufgrund eines privaten Termins verhindert. Auch eine dringend benötigte Auszeit kann die Pflege vorübergehend anders gestalten. 

In diesen Fällen, ob nur stundenweise oder für mehrere Tage, kann die Hilfe einer Ersatzpflegeperson in Anspruch genommen werden. Dazu zählen neben Fachkräften auch Freunde, Nachbarn und die Personen, die fähig sind, diese Aufgabe zu übernehmen.

Das Angebot der Verhinderungspflege unterstützt die häusliche Pflege von Pflegebedürftigen mit dem Pflegegrad 2Pflegegrad 3Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5. Die Pflegenden werden somit entlastet und eine häusliche Pflege erleichtert.

Kosten, die bei der Verhinderungspflege entstehen, werden bis zu einer gewissen Höhe erstattet. In §39 Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI) werden diesbezüglich weitere Fakten zu Leistung und Umfang erläutert.

Der Unterschied zwischen Kurzeitpflege und Verhinderungspflege

Nicht selten werden Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege verwechselt. Dabei handelt es sich aber grundsätzlich um zwei unterschiedliche Leistungen.

Die Verhinderungspflege wird im Gegensatz zur Kurzzeitpflege zu Hause durchgeführt. Ein weiterer Unterschied ist, dass Sie bei der Verhinderungspflege bereits 6 Monate vorher pflegerisch im Einsatz sein müssen.

Der Pauschalbetrag, der bei der Verhinderungspflege gewährt wird, bezieht sich auf einen Zeitrahmen von 6 Wochen (42 Tage) im Jahr. Das ist bei der Kurzzeitpflege ebenfalls anders. Hier gibt es eine Beschränkung auf 56 Tage pro Jahr.

Die Kurzzeitpflege erfolgt stationär. Die Kurzzeitpflege kann mit der Verhinderungspflege kombiniert werden, sofern Sie die 6 Wochen der Verhinderungspflege nicht komplett beansprucht haben. 

Die Pflege eines Angehörigen oder einer nahestehenden pflegebedürftigen Person kann sehr zeitintensiv sein. Aufgrund dessen wird Ihr Privatleben womöglich stark eingeschränkt. Eigene Bedürfnisse treten dann in den Hintergrund.

Der Gesetzgeber hat mit der Verhinderungspflege eine Möglichkeit geschaffen, mit der Sie sich auch zeitweise um Ihre Angelegenheiten wie kurzfristige Termine kümmern können.

Es müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, um die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen zu können:

  • Sie pflegen einen Pflegebedürftigen in seiner häuslichen Umgebung.
  • Die Pflege findet seit mindestens 6 Monaten statt.
  • Die zu pflegende Person besitzt mindestens Pflegegrad 2.
  • Sie erhalten von der Pflegeversicherung des Pflegebedürftigen Pflegegeld.

Die Verhinderungspflege erfolgt in der Regel ambulant. Es kommen verschiedene Personen in Betracht, die im häuslichen Umfeld der Pflegeperson aktiv werden können. Häufig wird auf einen ambulanten Pflegedienst zurückgegriffen.

Die Verhinderungspflege kann aber auch von Nachbarn, Verwandten und Freunden durchgeführt werden. Eine pflegerische Grundausbildung oder sonstige Weiterbildung sind nicht notwendig.

Allerdings gibt es bei Verwandten bis zum 2.Grad eine Besonderheit. Hier wird die Verhinderungspflege nicht in ganzer Höhe übernommen. Maximal das 1,5-fache des Pflegegeldes wird nahen Verwandten ausgezahlt.

Die Verhinderungspflege soll sicherstellen, dass die Pflegeperson angemessen versorgt wird. Die körperliche Konstitution und der allgemeine Gesundheitszustand bestimmen maßgeblich darüber, welche pflegerischen Maßnahmen notwendig sind.

Grundsätzlich fallen die Tätigkeiten in den Bereich der Grundpflege und der Behandlungspflege.

Dazu zählen:

  • Körperpflege
  • Unterstützung bei Ausscheidungen
  • Hilfestellung bei Ernährung und Bewegung
  • Einkaufen
  • Kochen
  • Reinigungsarbeiten

Es gibt eine maximale Kostenerstattung von bis zu 1.612 Euro für erbrachte Leistungen aus der Verhinderungspflege im Jahr. Daraus ergibt sich auch der Umfang, welcher durch Verhinderungspflege gegeben ist.

Verhinderungspflege kann stundenweise in Anspruch genommen werden oder für einen längeren Zeitraum. Die Abrechnung einer Ersatzpflege erfolgt überwiegend stundenweise, die Beanspruchung dieses Dienstes jedoch eher tageweise. Den genauen Abrechnungsvorgang erfragen Sie am besten bei Ihrer zuständigen Pflegekasse

Die Pflegereform 2021 hat auch im Bereich der Verhinderungspflege einige Erneuerungen gebracht. Das Budget für Kurzzeitpflege wurde um 10 % auf 1774 Euro erhöht. In Kombination mit der Verhinderungspflege ergibt sich daraus eine Entlastung von 3386 Euro pro Jahr.

Die geplanten Eckpunkte der Pflegereform sollen ab dem 1. Juli 2021 gelten. Bei Fragen können Sie sich vorab an Ihre Pflegekasse oder Krankenkasse wenden.

Eine vorherige Beantragung der Pflegehilfe ist nicht zwingend notwendig, die Kostenerstattung kann auch rückwirkend geltend gemacht werden. Es ist darauf zu achten, jegliche Nachweise und Belege, beispielsweise über den Kauf von Pflegehilfsmitteln oder Ähnliches aufzubewahren, um sie bei den entsprechenden Pflegekassen einzureichen. 

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch erhalten Sie kostenlos bei AmasanaBox.de. Wir übernehmen die Abrechnung mit der Kasse und versenden die Pflegehilfsmittel jeden Monat kostenlos zu Ihnen nach Hause.

Bestimmt fragen Sie sich, wie Sie einen Antrag auf Verhinderungspflege stellen können. Nun, das ist einfacher als gedacht.

Die Beantragung der Verhinderungspflege erfolgt bei der entsprechenden Pflegekasse. Es muss ein Antrag auf Leistungen der Pflegekasse bei Verhinderung einer Pflegeperson gestellt werden.

Zusätzlich empfiehlt sich, ein entsprechendes Abrechnungsformular beizulegen, welches alle in Zusammenhang mit der Pflegevertretung entstandenen Kosten in Form von Quittungen und Rechnungen darlegt. Sie haben bis zum 31.12. eines Jahres Zeit und Gelegenheit, die Verhinderungspflege zu nutzen und sich Kosten erstatten zu lassen.